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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der John Harris GesmbH, Nibelungengasse 7, 1010 Wien und deren Tochtergesellschaften (John Harris Margaretenbad GmbH, John Harris Wien GmbH, John Harris Graz GmbH, John Harris Linz GmbH), nachfolgend „JHF“ genannt.

I. ALLGEMEINES

Vertragsabschluss: Das Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und JHF kommt mit Zugang des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigten Mitgliedschaftsantrages bei JHF und Annahme durch JHF innerhalb von maximal 14 Tagen, durch Aushändigen des Mitgliedsausweises, zustande. Nimmt JHF den Mitgliedschaftsantrag nicht an, erhält der Antragsteller einen bereits bezahlten Clubbeitrag anteilig rückerstattet, wobei JHF für die Nutzungsmöglichkeit im Zeitraum zwischen Antragsstellung und Ablehnung ein Pauschalentgelt von EUR 25,00 pro Tag gebührt.

Rechtswahl und Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist für Mitglieder, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetz 1979 i. d. g. F. sind, das für JHF örtlich zuständige Gericht in Wien.
 
II. MITGLIEDSCHAFT
 
Leistungsangebot für Mitglieder: Das Mitglied ist nach Maßgabe der vereinbarten Mitgliedschaftsart und Clubordnung zur ordnungsgemäßen Nutzung der jeweiligen Clubs und Clubeinrichtungen, sowie zur Inanspruchnahme der jeweiligen Clubleistungen, innerhalb der vereinbarten Öffnungszeiten, berechtigt. Der Leistungsumfang der vereinbarten Mitgliedschaftsart ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Aushang des jeweiligen Clubs. Die Benutzung zusätzlicher Clubs und Clubeinrichtungen, sowie die Inanspruchnahme zusätzlicher Clubleistungen zu Öffnungszeiten, die von der vereinbarten Mitgliedschaftsart nicht erfasst sind, ist nach Maßgabe der jeweiligen Verfügbarkeit zu den jeweils gültigen Zusatztarifen möglich.
 
Ausübung der Mitgliedschaft: Das Mitglied hat bei jedem Zutritt zum Club einen gültigen Mitgliedsausweis oder eine gültige Zeitkarte vorzuweisen. Das Mitglied hat bei der Ausübung der Mitgliedschaft die jeweilige Clubordnung und die Hinweisschilder an den Clubeinrichtungen sowie die Weisungen des zuständigen Personals zu beachten. Die Clubeinrichtungen und Clubleistungen dürfen nur in gesunder und sporttauglicher Verfassung genutzt werden. Im Zweifelsfall hat das Mitglied sich an das zuständige Personal zu wenden.

OFF PEAK: Die Option „Off Peak“ berechtigt zur zeitlichen eingeschränkter Nutzung des Clubs. Montag bis Freitag: Zutritt bis 16:30 Uhr (Aufenthalt bis 17:00 Uhr), Sams-, Sonn- u. Feiertag: Zutritt bis 14:30 Uhr (Aufenthalt bis 15:00 Uhr).

CORPORATE: Der ermäßigte Firmentarif gilt, solange das Mitglied beim Firmenpartner beschäftigt ist.

Zeitkarte: Die Zeitkarte berechtigt, nach Maßgabe der vereinbarten Art der Zeitmitgliedschaft, zur Nutzung der jeweiligen Clubs und Clubeinrichtungen sowie zur Inanspruchnahme der jeweiligen Clubleistungen, innerhalb der Öffnungszeiten, für die vereinbarte Dauer an aufeinanderfolgenden Tagen (1 Tag, 7 Tage, 14 Tage oder 30 Tage). Die Zeitkarte verliert mit dem Ablauf des letzten Tages der vereinbarten Dauer automatisch ihre Gültigkeit.

Mitgliedsausweis: Das Mitglied erhält von JHF einen persönlichen Mitgliedsausweis gegen Entrichtung einer einmaligen Ausstellungsgebühr. Bis zum Erhalt des Mitgliedschaftsausweises gilt a) bei Neumitgliedern eine Kopie dieses Mitgliedschaftsantrages und b) bei Verlustes des Mitgliedsausweises eine Kopie der schriftlichen Verlustanzeige als Mitgliedsausweis. Der Verlust ist JHF schriftlich anzuzeigen. Die Ausstellungsgebühr wird bei jeder Ausstellung neuerlich fällig.

Unübertragbarkeit: Die Mitgliedschaft und der Mitgliedsausweis sind nicht übertragbar.

III. ENTGELTE

Clubbeitrag & Entgelte für Dauerleistungen:Der vereinbarte Clubbeitrag für die Mitgliedschaft, sowie sonstige vereinbarte Entgelte für dauernde oder wiederkehrende Leistungen von JHF, sind wertgesichert und jeweils am Ersten eines jeden Kalendermonats im Voraus zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Beginnt oder endet die Laufzeit der Mitgliedschaft bzw. die Dauerleistung während eines Kalendermonats ist der Clubbeitrag bzw. das jeweilige Leistungsentgelt anteilig zu bezahlen. Bei (teilweiser) Nichtnutzung von Clubleistungen besteht kein Rückerstattungsanspruch des Mitglieds. Der Clubbeitrag und sonstige Entgelte für Dauerleistungen vermindern oder erhöhen sich im Maß der Veränderung der Verbraucherpreisindexes 2005, oder des an seine Stelle tretenden Index der Bundesanstalt Statistik Österreich, gegenüber der für Jänner 2005 verlautbarten Indexzahl und in der Folge der zuletzt für die Valorisierung maßgebenden Indexzahl, wobei Änderungen erst ab 1,5 Prozent berücksichtigt werden. Die geänderten Entgelte hat das Mitglied ab dem Monatsersten, der den Zugang des Änderungsschreibens von JHF folgt, zu entrichten.

Entgelte für Einzelleistungen: Die Entgelte für Einzelleistungen von JHF sind jeweils vor der jeweiligen Leistungserbringung zur Zahlung fällig und bestimmen sich nach dem im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisblatt von JHF, soweit kein abweichendes Entgelt schriftlich vereinbart wird. Das Preisblatt liegt in den Clubs in der jeweils geltenden Fassung auf. Bei (teilweiser) Nichtnutzung der Clubleistungen besteht kein Rückerstattungsanspruch des Mitglieds.

Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug hat JHF Anspruch auf Verzugszinsen von 5 Prozent p. a., sowie einen Anspruch auf Mahnspesen von EUR 20,00 je Mahnung, sowie auf Ersatz der Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher und gerichtlicher Einbringungsmaßnahmen.

IV. NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN

Änderungen der Mitgliedschaft und der Kontaktdaten durch das Mitglied: Das Mitglied kann die Änderung der Art der Mitgliedschaft durch Einreichen eines geänderten Mitgliedschaftsantrages oder Änderungsantrages, jeweils mit Wirkung ab dem folgenden Kalendermonat, beantragen. Das Mitglied ist verpflichtet, eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift JHF unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Änderungen durch JHF: Änderungen des Leistungsangebotes und/oder der Entgelte und/oder der AGB durch JHF werden dem Mitglied als Änderungskündigung schriftlich mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich, werden die Änderungen zu dem in der Änderungsmitteilung genannten Zeitpunkt für das Mitglied wirksam. Widerspricht das Mitglied fristgerecht den Änderungen, endet das Vertragsverhältnis nach einer Frist von zwei Monaten, gerechnet ab dem Zugang des Widerspruchs, zum Monatsletzten. Das Mitglied wird über die Bedeutung seines Verhaltens in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Der jeweils gültige Aushang liegt in den Clubs zur Einsichtnahme oder freien Entnahme auf.

V. HAFTUNG

JHF ist um einen ordnungemäßen Clubbetrieb bemüht. JHF haftet für allfällige Beeinträchtigungen des Leistungsangebotes, sowie für Schäden nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, der für den ordentlichen Clubbetrieb zuständigen Personen. JHF übernimmt jedoch keine Haftung für vorübergehende Beeinträchtigungen des Leistungsangebotes, insbesondere wegen vorübergehender Betriebssperre, Personalausfälle, sowie wegen Wartungs- oder Umbauarbeiten; in diesem Fall besteht auch kein Anspruch auf Entgeltminderung. Das Clubmitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in den Club mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. JHF haftet nicht für abhandengekommene oder beschädigte Sachen (z.B. Geldbeträge, Gutscheine, Wertguthaben), die nicht ordnungsgemäß in den, beim Empfang befindlichen, Wertgegenstände-Safes hinterlegt wurden, wobei JHF die Hinterlegung im Einzelfall nach Ermessen ablehnen kann. Die Haftung für hinterlegte Wertgegenstände ist mit EUR 550,00 begrenzt.

VI. DAUER UND BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sie kann von beiden Seiten nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsletzten schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt werden. Zeitkarten verlieren nach Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch ihre Gültigkeit. JHF und das Mitglied sind aus wichtigen, in der Sphäre des anderen Vertragspartners gelegenen Grund zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Mitgliedes, der JHF zur sofortigen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied den ordnungsgemäßen Clubbetrieb stört, Clubeinrichtungen nicht ordnungsgemäß benutzt und dadurch sich selbst oder Dritte gefährdet, Clubeinrichtungen beschädigt, Anweisungen des Personals nicht beachtet, oder mit der Bezahlung fälliger Entgelte mehr als ein Monat in Verzug ist; in diesen Fällen hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung im Voraus bezahlter Entgelte.

SAUBERER SPORT

Dieses Studio ist Kooperationspartner der NADA Austria und bekennt sich zum sauberen und gesunden Sport. Die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Mehoden ohne medizinische Notwendigkeit ist in diesem Studio verboten. Sollten dem Studio Umstände bekannt werden, wonach Mitglieder gegen diese Verbote verstoßen, hat dies die Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge.

VII. DATENSCHUTZ

JHF ist die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten wichtig. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Die aktuellste Version befindet sich sowohl im Club ausgehängt, als auch auf unserer Homepage unter www.johnharris.at/datenschutz

Diese AGBs wurden zuletzt am 8. Mai 2018 aktualisiert.


© John Harris Fitness

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