ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der John Harris Gesellschaft m.b.H. (JHF) (Nibelungengasse 7 / 1010 Wien / FN 47816 v / HG Wien) und ihrer Tochtergesellschaften
John Harris Margaretenbad GmbH (Nibelungengasse 5 / 1010 Wien / FN 256576 v / HG Wien)
John Harris Medical Spa GmbH (Nibelungengasse 7 / 1010 Wien / FN 267584 g / HG Wien)
John Harris Graz GmbH (Nibelungengasse 5 / 1010 Wien / FN 297961 d / HG Wien)
John Harris Linz Gesellschaft m.b.H. (Nibelungengasse 5 / 1010 Wien / FN 382515 y / HG Wien)
John Harris Wien Gesellschaft m.b.H. (Nibelungengasse 5 / 1010 Wien / FN 389925 w / HG Wien)
Anteil: 100,00%
MITGLIEDSCHAFT
CORPORATE: Der ermäßigte Firmentarif gilt, solange das Mitglied beim Firmenpartner beschäftigt ist.
Zeitkarte: Die Zeitkarte berechtigt, nach Maßgabe der vereinbarten Art der Zeitmitgliedschaft, zur Nutzung der jeweiligen Clubs und Clubeinrichtungen sowie zur Inanspruchnahme der jeweiligen Clubleistungen, innerhalb der Öffnungszeiten, für die vereinbarte Dauer an aufeinanderfolgenden Tagen (z.B. 30 Tage).
Mitgliedsausweis und Zeitkarte: Das Mitglied hat bei jedem Zutritt zum Club einen gültigen Mitgliedsausweis oder eine gültige Zeitkarte vorzuweisen. Das Mitglied erhält von JHF einen persönlichen Mitgliedsausweis. Bis zum Erhalt des Mitgliedsausweises gilt a) bei Neumitgliedern eine Kopie des Mitgliedschaftsantrages und b) bei Verlust des Mitgliedsausweises eine Kopie der schriftlichen Verlustanzeige an JHF als Mitgliedsausweis. Das Mitglied erhält bei Verlust des Mitgliedsausweises auch gegen Nachweis seiner Identität Zutritt zum Club und zu den Clubeinrichtungen.
Unübertragbarkeit: Die Mitgliedschaft und der Mitgliedsausweis sind nicht übertragbar.
ENTGELTE
Clubbeitrag & Entgelte für Dauerleistungen: Der vereinbarte Clubbeitrag für die Mitgliedschaft, sowie sonstige vereinbarte Entgelte für dauernde oder wiederkehrende Leistungen von JHF sind jeweils am Ersten eines jeden Kalendermonats zu bezahlen. Bei (teilweiser) Nichtnutzung von Clubleistungen trotz ordnungsgemäßer Zurverfügungstellung durch JHF besteht kein Rückerstattungsanspruch des Mitglieds.
Wertsicherung: Der Clubbeitrag und sonstige Entgelte für Dauerleistungen vermindern oder erhöhen sich per 01.01. des Jahres, das dem Beginn der Mitgliedschaft folgt, frühestens jedoch drei Monate nach Beginn der Mitgliedschaft, in demselben Ausmaß, in dem sich der von der Bundesanstalt Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindexes 2015 gegenüber der für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarten Indexzahl verändert. Die geänderten Entgelte hat das Mitglied erst ab dem Monatsersten, der dem Zugang des Änderungsschreibens von JHF folgt, zu entrichten.
Entgelte für Einzelleistungen: Die Entgelte für individuell vereinbarte Einzelleistungen von JHF sind jeweils vor der jeweiligen Leistungserbringung zur Zahlung fällig.
Zahlungsverzug: Im Falle des verschuldeten Zahlungsverzuges fallen Mahnkosten iHv EUR 20,00 für jede Mahnung an das Mitglied an, sofern diese zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig und im Verhältnis zur betriebenen Forderung angemessen sind.
NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN
Änderungen der Mitgliedschaft und der Kontaktdaten durch das Mitglied: Das Mitglied kann die Änderung der Art der Mitgliedschaft durch Einreichen eines geänderten Mitgliedschaftsantrages oder Änderungsantrages, jeweils mit Wirkung ab dem folgenden Kalendermonat, beantragen. Das Mitglied ist verpflichtet, eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift JHF unverzüglich schriftlich oder in geschriebener Form (zB E-Mail) mitzuteilen.
HAFTUNG
JHF haftet für Schäden an der Person bei jeglichem Verschulden von JHF oder einer Person, für die JHF einzustehen hat, und für sonstige Schäden nur, wenn JHF oder eine Person, für die JHF einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
DAUER UND ORDENTLICHE KÜNDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie kann von beiden Seiten zum Ende einer allenfalls vereinbarten Mindestvertragsdauer und danach zum Ende eines jeden Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten schriftlich (mit Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur) gekündigt werden. Zeitkarten verlieren nach Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch ihre Gültigkeit.

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